Havarie- und Bereitschaftsdienste
Montag / Mittwoch
7.30 - 16.00 Uhr
Dienstag / Donnerstag
7.30 - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 - 12.00 Uhr
Viele unserer Mieter kennen die Prozedur: wird eine Reparatur fällig, ob Notfall oder nicht, wird der Sachverhalt auf der WOBAG abgeklärt und die zuständigen Mitarbeiter veranlassen den entsprechenden Reparaturauftrag. Doch wie verhält es sich am Wochenende, an Feiertagen oder nachts?
Grundsätzlich stehen rund um die Uhr Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Doch muss hierbei differenziert werden. Ein tropfender Wasserhahn ist kein Fall für die Bereitschaft und kann am nächsten Arbeitstag gemeldet werden. Bei einer Havarie hingegen, einer plötzlichen unvorhergesehenen Störung, kann eine direkte Gefahr auf Leben und Gesundheit der Mieter und/oder auch Gefahr auf Schäden oder Zerstörung der Bausubstanz oder anderen Sachwerten ausgehen. Solche Notfälle können durch Feuer, Wasser, Strom- oder Heizungsausfälle entstehen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf und der entsprechende Bereitschaftsdienst wird nach der Meldung sofort ausrücken. In nachfolgender Übersicht erhalten Sie ein paar Beispiele zur Unterscheidung.
Havariefälle |
Keine Havariefälle |
Rohrbruch |
Undichte Mischbatterie |
Gasgeruch in der Wohnung |
Zimmertür schließt nicht |
Elektrische Brände |
Defekte Steckdosen, Schalter, Sicherungen |
Ausfall der Heizungsanlage |
Heizung wird nur lauwarm |
Verstopfung des Fallstrangs/der Grundleitung |
Verstopfung in der Wohnung (WC, Badewanne) |
Balkontür schließt nicht |
Klemmender Fenstergriff |
Die WOBAG bittet Sie außerdem um Mithilfe zur Schadensvermeidung bzw. -minimierung. Liegt beispielsweise ein Rohrbruch vor, schließen Sie das Absperrventil in Ihrer Wohnung. Sollte ein Havariefall eintreten, benachrichtigen Sie schnellstmöglich die zuständige Bereitschaftsfirma. Die entsprechenden Telefonnummern für die Gewerke entnehmen Sie bitte unserem Download-Bereich (Kategorie: Informationen).